Gebrauchsmuster
Für technische Entwicklungen, bei denen ein schneller
Schutz wegen einer kurzfristigen Markteinführung
oder der Gefahr des Kopieren eines „genial einfachen“ und damit schnell
nachvollziehbaren Produkts
erforderlich ist, bietet sich der Erwerb eines Gebrauchsmusters an, das als materiell-rechtlich
ungeprüftes
Schutzrecht nach Vorliegen der formellen verfahrensrechtlichen Vorraussetzungen
eingetragen wird und
durchgesetzt werden kann.
Da es sich jedoch um ein ungeprüftes Schutzrecht
handelt, ist bei der
Durchsetzung gegenüber Wettbewerbern auch besondere Umsicht erforderlich.
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