PortraitWir betreuen als Patentanwälte unsere Kunden bei dem Erwerb, der Aufrechterhaltung und der Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte, zu denen Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster als die bekanntesten Schutzrechtsarten zählen. Diese Schutzrechte sollen die gewerblichen, unternehmerischen
Leistungen vor Nachahmern schützen. Darüberhinaus
bestehen langjährige und bewährte Verbindungen zu
Korrespondenzkollegen in aller Welt, die wir für unsere
Mandanten im Zusammenhang mit ausländischen Schutzrechten
einschalten. Auch dabei sind wir forensisch in Kooperation
mit auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwälten
tätig. |